In Deutschland arbeiten derzeit vier Hilfsorganisationen mit- und nebeneinander, die sich kaum in ihren Aufgaben unterscheiden. Es sind dies - der Mitgliederzahl nach genannt - das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser-Hilfsdienst, die Johanniter-Unfallhilfe und der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland. Es drängt sich hier die Frage auf, warum bei äußerlich gleichlautenden Aufgaben mehrere Hilfsorganisationen nebeneinander bestehen. Diese Frage läßt sich nicht aus dem organisatorischen oder materiellen Bereich beantworten. Sie ergibt sich vielmehr aus den verschiedenen geistigen Kraftquellen, denen die ideelle Bereitschaft zu Opfer und Dienst für den Nächsten entspringt.
Die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes basiert auf dem Prinzip der „humanitas“, der Mitmenschlichkeit. Das Deutsche Rote Kreuz versteht sich als politisch und religiös neutrale Organisation. Die Doktrin des Roten Kreuzes bekräftigt, daß die Begründer des Roten Kreuzes unter Leitung von Jean Henry Dunant am 26. Oktober 1863 ein neutrales, aber auch „von jedem religiösen Einfluß freies Werk schaffen“ wollten. „Desgleichen könnte das Wahrzeichen des Roten Kreuzes auf weißem Grund keinerlei religiöse Bedeutung haben“, es stellt vielmehr die Umkehrung des Schweizer Wappens, des weißen Kreuzes auf rotem Grund dar als Anerkennung der Verdienste der Schweiz um den Aufbau dieser Organisation. Neben dem Caritasverband, dem Diakonischen Werk, der Arbeiter-Wohlfahrt, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Wohlfahrtsverband der Juden Deutschlands tritt das Deutsche Rote Kreuz auch als Wohlfahrtsverband auf. Das Rote Kreuz ist aber nicht nur Kennzeichen dieser Organisation, es wird unabhängig von der Organisation des Roten Kreuzes als Schutzzeichen im Kriegsfall von allen freiwilligen Hilfsgesellschaften getragen, die die Anerkennung als solche im Sinne des I. Genfer Abkommens haben; so auch vom Malteser-Hilfsdienst.
Der Arbeiter-Samariter-Bund, im Jahr 1909 in Nürnberg gegründet, entstand aus der Arbeiterbewegung. Er hat sich der Verbreitung des Sozialismus und der sozialen Gerechtigkeit verschrieben, handelt also aus politisch-weltanschaulichen Motiven.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe wurde 1952 ins Leben gerufen als die Hilfsorganisation der Evangelischen Kirche Deutschlands. Sie arbeitet als Schwesterorganisation des Malteser-Hilfsdienstes aus dem christlichen Glauben und der daraus erwachsenden Hilfspflicht heraus. Schwesterorganisation meint, daß beide, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst, auf denselben Vorfahren, den Souveränen Malteser-Ritterorden zurückgehen. Zur Zeit der Reformation Martin Luthers hat sich die Ballei Brandenburg vom katholischen Malteser-Ritterorden getrennt und trat zum evangelischen Bekenntnis über. Der eigentliche, ursprüngliche Name des Malteserordens, Johanniterorden, wurde von nun an vom evangelischen Ordensteil getragen. Er gründete die Johanniter-Unfall-Hilfe.
Der Malteser-Hilfsdienst wurde 1953 als selbständiger Fachverband des Deutschen Caritasverbandes vom Malteser-Ritterorden zusammen mit dem Deutschen Caritasverband, dem katholischen kirchlichen Organ bzw. Instrument der Bischöfe zur Unterstützung für Arme und Hilfsbedürftige, ins Leben gerufen. Seine satzungsmäßige organisatorische Zugehörigkeit zum Malteserorden als internationaler unparteiischer Organisation und Souverain, zum Deutschen Caritasverband und damit zur caritas internationalis und die Anerkennung als freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne des I. Genfer Abkommens sind hinsichtlich seiner Rechtsstellung von besonderer Bedeutung. Die außerordentliche Plenarkonferenz der Bischöfe der Diözesen Deutschlands in Hofheim am Taunus vom
12. bis 14. März 1962 bekräftigte die Anerkennung des Malteser-Hilfsdienstes als
die Hilfsorganisation der Katholischen Kirche; die Fuldaer Bischofskonferenz gab dem Malteser-Hilfsdienst die spezielle kirchliche Sendung (missio). Aus den Leitgedanken des Malteser-Ritterordens heraus folgt der Malteser-Hilfsdienst seinem dreigeteilten Auftrag:
1. Der historische Auftrag erfaßt den Wunsch nach einer zeitgemäßen Anwendung des
zeitlosen Ordensauftrages „tuitio fidei et obsequium pauperum“ (Wahrung des Glaubens und Hilfe den Hilfsbedürftigen). Im Vollzug dieses Auftrages hat der Malteserorden seit seiner Gründung 1099 in Jerusalem als päpstlich anerkannter und privilegierter geistlicher Ritterorden zum Schutz und zur Pflege der Pilger im Heiligen Land und jahrhundertelang als einzige reguläre Hilfsinstitution des Abendlandes den Armen und Schwachen, den Kranken und Verwundeten gedient: 1099 bis 1291 wirkte er im Heiligen Land zum Schutz und zur Pflege der Pilger, wahrte zusammen mit dem Templerorden und dem Deutschherrnorden die christliche Vormachtstellung und breitete sich auf das ganze Abendland aus. An vielen Orten errichtete er Priorate, Balleien, Kommenden und Hospitäler. 1309 kam der Orden nach Rhodos, errichtete dort ein mustergültiges Staatswesen, das sich zeitweilig zur stärksten Seemacht des Mittelmeeres erhob. Auf Rhodos erreichte er die völkerrechtliche Souveränität und verwaltete von dort aus seine übrigen Besitzungen und caritativen Einrichtungen in ganz Europa. 1522 mußte der Orden der Übermacht der Muslim weichen, die ihn unablässig bekriegt und belagert hatten, und kam 1523 nach Malta, das ihm Kaiser Karl V. als Lehen gab. Mit neuer Kraft entstanden noch einmal Festungswerke, Pflegestätten, eine Ausbildungsstätte für Ärzte - also nach heutiger Bezeichnung eine erste medizinische Universität - und ein blühendes Gemeinwesen. 1798 eroberte Napoleon Bonaparte Malta und vertrieb den Orden.
Seitdem hat der Orden zwar sein Staatsgebiet, nicht aber seine völkerrechtliche Anerkennung verloren. Sowohl der Heilige Stuhl als auch zahlreiche andere Staaten - darunter die Bundesrepublik Deutschland - respektieren diese Stellung des Ordens, die insbesondere auch durch dessen Mitbeteiligung an den Genfer Konventionen ihre Bestätigung findet. Seit dem Verlust von Malta wird der Ordensleitsatz „Wahrung des Glaubens“ nicht mehr mit dem Schwert, sondern mit der Waffe des Geistes erfüllt und das Malteserkreuz auf Hospitälern, auf Leprastationen und anderen Sanitätseinrichtungen in aller Welt zeugt davon, daß auch der andere Teil des Leitsatzes, „Hilfe den Hilfsbedürftigen“, lebendig befolgt wird. Der Orden residiert seit 1834 in Rom.
Der Deutsche Ordenszweig, der viele Jahrhunderte in hoher Blüte stand und seit dem Jahre 1297 mit allen Einrichtungen im Großpriorat Heitersheim (südlich von Freiburg gelegen) zusammengefaßt war, fiel insgesamt der von Napoleon eingeleiteten Säkularisation zum Opfer. Aber um die Mitte des vorigen Jahrhunderts bildeten sich zwei neue Laien-Vereinigungen: Die Genossenschaft der Rheinisch-Westfälischen Malteser-Devotionsritter (1859) und der Verein der Schlesischen Malteser-Ritter (1867). Unter dem Zeichen des Ordens erwuchsen wiederum caritative Pflegestätten. Beide Malteser-Assotiationen versahen mit ihren Kräften den Sanitätsdienst auf den Schlachtfeldern der Kriege von 1864 und 1866, zu einer Zeit also, da der Gedanke des Roten Kreuzes gerade erst Gestalt anzunehmen begann. 1870/71 und im Ersten Weltkrieg waren die Malteser mit Lazarettzügen sowie Feld- und Heimatlazaretten eingesetzt. Schon 1933 bildete sich neben dem Orden eine Malteser-Hilfsorganisation in Berlin, der Johanniter-Samariter-Bund Katholischer Sanitätsdienst Berlin aufgrund der Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes, der mit den Riten und Gepflogenheiten der Katholischen Kirche vertraut war, zur Betreuung der Großkundgebungen der Kirche gegen das Hitler-Regime. 1939 wurde durch ein Reichsgesetz dem Malteser-Orden jede Tätigkeit untersagt. Er verlor im Krieg alle Mittel und Besitzungen während das Deutsche Rote Kreuz, wohl gegen seine unparteiische Ausrichtung, gleichgeschaltet wurde. Gleich nach dem Zusammenbruch begann der Malteserorden wieder seine Tätigkeit in Deutschland und war beispielhaft in der Flüchtlingshilfe tätig. 1953 wurde, wie bereits gesagt, der Malteser-Hilfsdienst gegründet, dem sich 1956 der Johanniter-Samariter-Bund anschloß.
Bereits in der Regel des Malteser-Ritterordens von 1181 legt Roger de Molins einen für die Malteser charakteristischen Orientierungspunkt fest. In ihr wurden sehr genau und gewissenhaft die Aufgaben eines Ritters in der Kranken- und Armenpflege beschrieben. In dieser Regel wird von den „Herren Armen“ gesprochen, denen die Brüder zu dienen haben. „Herr“ ist damals Hoheitstitel. „quasi dominus“ (wie der Herr) sollten die eingelieferten Patienten behandelt werden. Und das waren nicht nur schöne Worte oder graue Theorie, es war vielmehr die feste Überzeugung der Ordensmitglieder, daß die Armen wirklich die Herren seien, sie dagegen die Diener. Deswegen die einfache Kleidung und das einfache Essen der Malteserritter, weil es nicht paßte, daß die Diener „prunkten, während die Herren darbten“. Das Haus heißt „Haus der Armen des Hospitals zu Jerusalem“. Der Geist, der aus dieser Regel spricht, weist über das Nur-Humanitäre hinaus. Diese Regel ist heute wie damals zu verwirklichen, denn sie ist die Regel nach dem immer gültigen Evangelium Christi. Freilich, das Alte Abendland ist nicht mehr und an seiner Stelle stehen nun Staaten und Gemeinschaften mit völlig veränderter politischer, ideologischer, sozialer und soziologischer Struktur. Und trotzdem, der Ruf um Hilfe und die Not der Mitmenschen um uns herum sind gleich geblieben. Mögen die Ursachen hierfür bei uns auch nicht mehr Hunger und Armut, sondern Betriebs- und Verkehrsunfälle, mangelnde Pflegekräfte, Verlassenheit der Alten oder ähnlich heißen, die Bitte um Nächstenliebe ist unverändert geblieben.
2. Unser zweiter Leitgedanke, der Glaubensauftrag, besagt, daß der
Malteser-Hilfsdienst ein organischer Bestandteil der Caritas, der christlich und kirchlich geprägten Liebestätigkeit ist und sein will. Seine Gliederung nach den vorhandenen deutschen Diözesen, seine kirchliche Bindung, seine Mitbegründung durch den Deutschen Caritasverband wie auch sein in jeder Beziehung enger Kontakt zu diesem bedeutendsten deutschen Wohlfahrtsverband lassen das in jeder Weise sichtbar und sinnfällig zum Ausdruck kommen. Die Caritas entspringt unmittelbar einem Gebot Christi. Auf ihre Ausübung könnten die Kirche und ihre Glieder weder ganz noch teilweise verzichten, ohne sich gleichzeitig diesem Gebot zu entziehen. Die Kirche als Institution hat gleichwertig neben Liturgie und Verkündigung die eigenständige Wesensaufgabe, die Nächstenliebe zu üben. Sie bedient sich dabei der ihr organisatorisch verbundenen Gemeinschaften. Eine solche ist der Malteser-Hilfsdienst im Deutschen Caritasverband. Die Zugehörigkeit zur Caritas der Katholischen Kirche bedeutet für den Malteser-Hilfsdienst in einem religiösen Dienst zu stehen, dem sich der Helfer in seinen Aufgaben verpflichtet fühlt.
Das soll heißen, daß der Helfer den Verletzten, den Kranken nicht nur als einen Menschen sieht, dem er rein medizinische Hilfe zu leisten hat, sondern dem er auch in seinen seelischen Nöten beizustehen hat. Er soll den Menschen ganzheitlich sehen, mit Leib und Seele. Ja noch viel mehr, er soll im leidenden Menschen den leidenden Christus sehen, der sagte: Alles, was ihr dem Geringsten unter eueren Brüdern getan habt, habt ihr mir getan, was ihr einem dieser Geringsten nicht getan habt, das habt ihr mir nicht getan. Malteserhelferinnen und -helfer widmen sich also der Nächstenliebe als Zeugnis des Glaubens und der Liebe. Durch tätige Hilfe bezeugen sie ihr Ja zur göttlichen Schöpfung und seinem Heilsplan. Sie bekennen sich als Kinder unseres Vaters im Himmel und wollen seine Güte, seine Sorge und Kraft durch ihre Hände offenbaren, nicht ihnen, sondern Ihm zum Ruhm. Aus dieser Motivation heraus resultiert mit dem zusätzlichen Auftrag von staatlicher Seite (1952 zur Ausbildung der Bevölkerung in der Ersten Hilfe und zum Aufbau eines wirksamen Zivil- und Katastrophenschutzes, 1961 zur Ausbildung und Fortbildung von Schwesternhelferinnen)
3. der praktische Auftrag. In seiner Satzung verpflichtet sich der
Malteser-Hilfsdienst
a. zur Führung seiner Mitglieder und zur Ausübung aller Tätigkeiten auf den
geistigen Grundlagen des katholischen Glaubens, der Caritas und des Malteserordens;
b. zur Ausbildung und zum Einsatz in der Ersten Hilfe, im Sanitätsdienst, im
Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Unfall- und Katastrophenhilfe jeder Art;
c. zur Ausbildung und zum Einsatz in der Pflege von Kranken, Verletzten oder
Verwundeten und
d. zur Ausbildung und zum Einsatz im sozialen und caritativen Betreuungsdienst.
In der Erfüllung dieses Auftrages führt der Malteser-Hilfsdienst Lehrgänge in Sofortmaßnahmen am Unfallort, in Erster Hilfe, im Sanitätsdienst und Rettungsdienst, Ausbilderlehrgänge, Lehrgänge für Schwesternhelferinnen bzw. Pflegediensthelfer, Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende, Kurse im ABC-Schutz, Kurse in Häuslicher Krankenpflege und Kurse in Säuglingspflege durch. Er leistet freiwilligen ehrenamtlichen Dienst in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen, Sozialstationen und bei der Bahnhofsmission. Er führt Krankentransporte und Rettungsdiensteinsätze durch. Er hat Fahrdienste für Schwerbehinderte und die Beförderung von behinderten Kindern zu Schulen und Tagesstätten übernommen. Der Malteser-Hilfsdienst führt Mahlzeitendienste und Medikamentennotdienste, sowie ambulante Alten- und Krankenpflegedienste durch.
Er übernimmt den Sanitäts- und Betreuungsdienst bei Veranstaltungen aller Art. Der Malteser-Hilfsdienst hat verschiedenste Einheiten im Rahmen des Erweiterten Katastrophenschutzes aufgestellt und schult sie für den Ernstfall. Der Malteser-Hilfsdienst/Auslandsdienst leistet bei Katastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen im Ausland humanitäre Hilfe.
In seinem Dienst handelt der Malteser-Hilfsdienst nach folgenden Prinzipien:
I. Freiwilligkeit. Der Helfer bzw. die Helferin übernimmt durch ihre Mitgliedschaft im Malteser-Hilfsdienst keine Dienstverpflichtung. Die Teilnahme an Dienstabenden, Einsätzen, Übungen usw. ist völlig freiwillig. Jedes Mitglied soll das Maß seiner Aktivität selbst bestimmen, doch nach besten Kräften die Aufgaben und Ziele des Malteser-Hilfsdienstes verwirklichen, seine Organe nach besten Kräften unterstützen und die Mitgliederbeiträge entrichten.
II. Ehrenamtlichkeit. Der Dienst im Malteser-Hilfsdienst wird ehrenamtlich durchgeführt. Nur wenige hauptamtliche Kräfte wirken in Führungs-, Verwaltungs- und Ausbildungsaufgaben mit. Nur ca. 1 % der Mitglieder des Malteser-Hilfsdienstes sind hauptamtlich angestellt. Dies unterscheidet den Malteser-Hilfsdienst wesentlich von anderen Hilfsorganisationen.
III. Gemeinnützigkeit. Der Malteser-Hilfsdienst fragt nicht nach Weltanschauung, Konfession, Stand oder Nationalität der Hilfsbedürftigen. Er widmet sich vielmehr allen Menschen mit der gleichen Hingabe, die seine Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
IV. Brüderliche Zusammenarbeit. Der Malteser-Hilfsdienst ist bereit und bestrebt mit allen Verbänden und Personen brüderlich zusammenzuarbeiten, die auf gleichem oder ähnlichen Gebiet wie er tätig sind. Eine Konkurrenz im Bereich der Hilfsorganisationen ist weder wünschenswert noch nötig, da die Not der Menschen so groß und vielfältig ist, daß keine Organisation sich wegen einer anderen in ihren Aktivitäten beschränken muß.
Der Malteser-Hilfsdienst stellt ein Instrument der Kirche dar, von dem eine große Bereicherung für das Leben der Pfarreien und das des Einzelnen ausgehen kann. Der kürzlich verstorbene Kardinal Frings sagte einmal: „Zu jedem Kirchturm gehört eine Maltesergruppe“. Wir hoffen mit ihm, daß dies in Erfüllung geht und wollen uns nach Kräften darum bemühen. Der Begründer des Malteserordens, der Selige Gerhard del Sasso sagte: „Unsre Bruderschaft wird unvergänglich sein, weil der Boden, auf dem diese Pflanze wurzelt, das Elend der Welt ist - und weil, so Gott will, es immer Menschen geben wird, die daran arbeiten wollen, dieses Leid geringer, dieses Elend erträglicher zu machen.“ Der Malteser-Hilfsdienst hat heute wie früher diese Aufgabe übernommen. Möge er in aller Zukunft für die Menschen ein Zeichen christlicher Hoffnung sein.
Vortrag am 28. April 1979 anlässlich des MHD-Informations- und Fortbildungstages in Amberg.
Referent: Clemens Lagleder Sedanstraße 14 8400 Regensburg